In einem Fitnessstudio in Neumünster wird der Sinteza und Aktivistin Kelly Laubinger der Antrag auf Mitgliedschaft abgelehnt. Gleichzeitig werden aktiv neue Mitglieder von diesem Studio gesucht und Freund*innen erhalten ohne Probleme ein Beitrittsformular. Darauf klagt Kelly Laubinger gegen den Betreiber des Fitnessstudios und der Vorfall wird als Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verurteilt. Der Betreiber des Studios, Wolfgang B., muss Laubinger ein Schmerzensgeld in Höhe von 1000 Euro zahlen.

Wir als Bündnis gegen Rassismus begrüßen die Entscheidung der Amtsrichterin Antje Vogt, den anziganistischen Vorfall als solchen zu verurteilen.Es ist ein wichtiges und hoffentlich wegweisendes Zeichen gegen Diskriminierung, denn häufig werden Betroffene und ihre Erfahrungen nicht Ernst genommen und antiziganistische Vorfälle bleiben ohne Konsequenzen für die Täter*innen.

Aus dem Artikel von nd aktuell vom 20.11.2022:

»Ein hoffentlich wegweisendes und Mut machendes Urteil«, kommentierte Kelly Laubinger die Entscheidung von Amtsrichterin Antje Vogt. Diese hat am Freitag Laubingers Ansicht bestätigt, dass es sich bei der Ablehnung ihrer Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio in Neumünster um einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz handelte. Sie verfügte, dass der Betreiber des Studios, Wolfgang B., Laubinger ein Schmerzensgeld in Höhe von 1000 Euro zahlen muss.

Die Klägerin ist Co-Vorsitzende der Bundesvereinigung der Sinti und Roma sowie Vorsitzende der Sinti Union Schleswig-Holstein. Ihr ging es bei dem von ihr angestrengten Zivilverfahren gegen den Studioinhaber von Anfang an um das öffentliche Signal und nicht um ihre Person. Deshalb werde sie die ihr zugesprochene Summe auch an gemeinnützige Projekte von Sinti und Roma spenden, kündigte die 33-Jährige an.

Als Laubinger im Frühsommer des vergangenen Jahres in dem Fitnesscenter ihre Mitgliedschaft beantragte und trotz Vorlage eines Covid-Impfnachweises und einer Verdienstbescheinigung zunächst hingehalten und dann mit nicht zutreffenden Begründungen zur angeblichen Auslastungskapazität aufgrund der geltenden Corona-Verordnung bis hin zum Hausrecht abgewiesen wurde, blieb sie hartnäckig. Denn das Studio warb zeitgleich in der örtlichen Presse um Mitglieder. Außerdem bekamen zwei von ihr als »Testpersonen« engagierte Freundinnen ohne Probleme ein Beitrittsformular ausgehändigt. Laubinger vermutet deshalb eine weitere Ausgrenzung, wie sie und ihre Familie sie bereits unzählige Male beruflich und privat erlebt haben, allein aufgrund ihres unter Sinti und Roma verbreiteten Familiennamens.

Nach Rücksprache mit dem Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein entschloss sie sich, juristisch gegen Wolfgang B. vorzugehen. In der Befragung vor Gericht lehnte dieser aber eine gütliche Einigung ebenso ab wie eine Entschuldigung bei Laubinger. Sein Verhalten begründete er einmal mehr mit den zu dem Zeitpunkt längst gelockerten Pandemie-Vorschriften und angeblich eigenmächtigem Handeln seines Personals.

Quelle: nd aktuell 

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