Neuigkeiten & Veranstaltungen

Bericht zur Diskriminierung von aus der Ukraine geflüchteten Rom*nja in Sachsen

Als Engagierte für ein demokratisches, diskriminierungs- und rassismusarmes Sachsen erschüttert der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg auf die Ukraine sehr. Gleichzeitig sind wir erfreut über die überwältigende Hilfsbereitschaft und Solidarität in der sächsischen Gesellschaft. Die Maßnahmen der sächsischen Regierung sowie auch vieler engagierter Bürger*innen in Sachsen zur Unterstützung aus der Ukraine geflüchteter Menschen begrüßen wir sehr. Dies zeigt auch eindrücklich, wie viel möglich ist, was vor wenigen Jahren noch nicht vorstellbar schien.

Gleichwohl wünschen wir uns, dass diese tatkräftige Unterstützung sowohl von staatlicher als auch von zivilgesellschaftlicher Seite allen Menschen zuteilwird, die nach Sachsen flüchten, unabhängig davon, aus welchem Land sie flüchten, welcher Religion, welchem Geschlecht, welcher sexuellen Orientierung oder welcher Volksgruppe sie angehören. Bedauerlicherweise beobachten wir in unserer Arbeit, dass dies aktuell nicht uneingeschränkt der Fall ist.
In Zusammenarbeit mit verschiedenen Vereinen und Initiativen in Sachsen entstand ein Bericht, welcher die Diskriminierungserfahrungen, von Rom*nja aus der Ukraine in Sachsen näher erläutert. In dem Bericht richten wir uns an die Öffentlichkeit, um Menschen, die sich – in welcher Art auch immer – für aus der Ukraine (und andere) Geflüchtete engagieren, zu sensibilisieren.

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Online-Petition: Nach 35 Jahren in Sachsen – Familie Pham/Nguyen muss bleiben!

Familienvater Pham Phi Son kam 1987 als DDR-Vertragsarbeiter nach Deutschland und lebt inzwischen über 35 Jahre in Sachsen. Drei Jahrzehnte arbeitet er, zahlt Steuern und wohnt seit einigen Jahren mit seiner Partnerin in Chemnitz. 2017 kommt die gemeinsame Tochter Emilia zur Welt und Pham Phi Son besitzt eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. Weil er sich zuvor im Jahr 2016 mehr als sechs Monate in Vietnam aufhält, wird ihm diese und seiner Frau entzogen. Die Familie darf nicht mehr berufstätig sein und ist fortan auf finanzielle Unterstützung von Bekannten angewiesen, obwohl Jobangebote für beide Elternteile bestehen. Dabei war der Grund für den verlängerten Aufenthalt im Herkunftsland lediglich die notwendige medizinische Behandlung einer alten Kriegsverletzung. In Deutschland ausgestellte ärztliche Atteste bestätigen diese Schilderungen. Dennoch lehnte sowohl das Verwaltungsgericht Chemnitz als auch die Härtefallkommission ab, der Familie das Bleiberecht zuzusichern.
Nun droht die Ausländerbehörde Chemnitz mit einer Abschiebung und im Rahmen dieser Pläne, kann auch eine Familientrennung nicht ausgeschlossen werden. Wir sehen in diesem Fall den per Artikel 6 im Grundgesetz zugesicherten Schutz der Familie in Gefahr. Die zuständigen Behörden erkennen außerdem weder die jahrelange Lebens- noch die Integrationsleistung von Familie Nguyen/Pham an. Eine mögliche Abschiebung wäre somit konträr zum Inhalt des neuen Migrationspaketes der Bundesregierung.

Deshalb fordern wir, dass die Pläne der Abschiebung sofort gestoppt werden und der gesamten Familie erneut eine unbefristete Niederlassungserlaubnis durch die Ausländerbehörde Chemnitz ausgestellt wird!

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DSM Jahreskonferenz – Chemnitz

Liebe Interessierte des Dachverbands sächsischer Migrantenorganisationen,

Wir blicken auf ein Jahr voller neuer Möglichkeiten und gemeisterter
Herausforderungen zurück und freuen uns, Sie dieses Jahr zur DSM
Jahreskonferenz in Präsenz einladen zu können.
Bei der Konferenz wollen wir die Erfolge der letzten Jahres feiern und gemeinsam in
die Zukunft, auf neue Projekte und ein wachsendes Miteinander blicken.

Weitere Informationen finden Sie hier.
Bitte melden Sie sich bis Dienstag, den 23. August 2022 online an
oder telefonisch unter 0341 247 381 05.

Wir freuen uns über eine rege Teilnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorsitz des Dachverband sächsischer Migrantenorganisationen e.V.

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Online-Umfrage „Frauen mit Flucht- oder Migrationshintergrund in Dresden in den Arbeitsmarkt integrieren“

Das Projekt „Status quo und Potentiale – Frauen mit Flucht- oder Migrationshintergrund in der Region Dresden gleichberechtigt in den Arbeitsmarkt integrieren“ hat eine anonyme Befragung gestartet und sucht nun nach Teilnehmenden!

Die Umfrage zielt darauf ab, mehr über die vorhandenen Qualifikationen und Berufskompetenzen von Frauen mit Flucht- oder Migrationshintergrund in der Region Dresden und mehr über Unterstützungsbedarfe zur erfolgreichen Integration in die Arbeitswelt zu erfahren.

Die Befragung im Rahmen des Projektes „Status quo und Potentiale – Frauen mit Flucht- oder Migrationshintergrund in der Region Dresden gleichberechtigt in den Arbeitsmarkt integrieren“ wird durch die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Projekten der Fachkräftesicherung (Fachkräfterichtlinie) gefördert.

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Rassistischer Angriff in Wurzen endet ohne Verurteilung

Vor mehr als vier Jahren kam es in Wurzen zu einem massiven rassistischen Angriff auf Geflüchtete. Bewaffnet mit Baseballschlägern, Knüppeln und einem Elektroschocker stürmte eine Personengruppe ein Wohnhaus, in dem vorwiegend Geflüchtete lebten. Verschiedene Bewohner:innen wurde zum Teil schwer verletzt.(...)

Vor kurzem wurde das Verfahren gegen die wenigen ermittelten Täter nun gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Wir als Netzwerk für Demokratische Kultur e.V. sind von diesem Ausgang schockiert!
Wir sind schockiert darüber, dass ein rassistischer Mob ein Haus stürmen, Personen verletzen und im Nachgang in Chats mit der Tat prahlen kann und trotzdem eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage erfolgt.
Wir sind schockiert darüber, dass es mehr als vier Jahre gedauert hat, bis der Prozess sein Ende findet.
Wir sind schockiert darüber, dass Betroffene vor Gericht nicht über ihre Erlebnisse berichten konnten.
Von dem Prozess gehe ein „fatales Signal“ aus und es sei „für die Neonazi-Szene in Wurzen und anderswo in Sachsen eine Ermutigung", warnte die Dokumentationsplattform Chronik.LE im Nachgang der Verhandlung.
Wir schließen uns dieser Einschätzung an und fordern, dass rassistische Überfälle vor Gericht zukünftig als solche erkannt, benannt und verurteilt werden.

Quelle: Das Netzwerk für Demokratische Kultur e.V. im Juli 2022

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Pushback-Vorwürfe an der polnisch-deutschen Grenze müssen aufgeklärt werden – Presseerklärung der Landesflüchtlingsräte Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern vom 3. August 2022

Die Landesflüchtlingsräte Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern sind entsetzt über Pushback-Berichte aus Görlitz und fordern sofortige Aufklärung

 „Wir sind entsetzt über den jüngsten Vorfall an der deutsch-polnischen Grenze: Mindestens zwei jemenitische Staatsbürger wurden von der Bundespolizei innerhalb weniger Stunden zurück nach Polen gebracht, obwohl sie nach eigenen Angaben ein Schutzgesuch geäußert hatten. Uns liegen zudem Hinweise vor, dass es sich hierbei nicht um einen Einzelfall handelt. Wir sind im Bündnis dabei, mögliche weitere Betroffene ausfindig zu machen und die uns bekannten Fälle aufzuarbeiten,“ so Henrike Koch, Flüchtlingsrat Brandenburg. “Seit nunmehr einem Jahr sind wir mit den Rechtsverletzungen und Gewalterfahrungen konfrontiert, denen Schutzsuchende im Zusammenhang mit rechtswidrigen Pushbacks an der belarussisch–polnischen Grenze ausgesetzt waren und sind. Dass sie nun auch vor illegalen Pushbacks in Deutschland nicht sicher sind, macht auf dramatische Weise deutlich, wie es um den Schutz des Rechts auf Asyl in Europa steht. Das darf sich nicht wiederholen, weder in Görlitz noch anderswo in Deutschland.“
(...)  „Hier ist eindeutig etwas falsch gelaufen – mit dramatischen Folgen für die Betroffenen. Ihre Schilderungen werfen viele Fragen auf: Wie kann es sein, dass das Schutzgesuch von zwei offensichtlichen Bürgerkriegsflüchtlingen aus dem Jemen nicht zur Kenntnis genommen wurde? Wie wird grundsätzlich sichergestellt, dass Schutzgesuche gehört werden? Welche Schutzmechanismen werden ergriffen, um insbesondere Verstöße gegen das Refoulement Verbot zu verhindern?“, fragt Dave Schmidtke, vom sächsischen Flüchtlingsrat. Die Landesflüchtlingsräte in Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern fordern die zuständigen Behörden, speziell die Bundespolizeiinspektion Görlitz sowie das zuständige Innenministerium auf, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und eine interne Ermittlung der Vorgänge vorzunehmen.

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Fachtag in Zwickau: “Schulen im Aufbruch – diskriminierungskritische Schulen unterstützen und begleiten”

Als Mitveranstalter*innen lädt das Bündnis gegen Rassismus Sachsen zum Fachtag "Schulen im Aufbruch - diskriminierungskritische Schulen unterstützen und begleiten" am 30. September 2022 in der Westsächsischen Hochschule Zwickau ein.
Inhalte

Diskriminierung ist ein zentrales Hindernis für ein gleichberechtigtes und respektvolles Zusammenleben in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen.    
Im Kontext Schule gehören Diskriminierungen zu den Alltagserfahrungen von Schüler*innen und deren Eltern:

Wie kann mit Diskriminierungen auf individueller und struktureller Ebene umgegangen werden?
Welche Handlungsmöglichkeiten haben Schüler*innen, Eltern, Lehrer*innen und Schulsozialarbeiter*innen?   
Wie können wirkungsvolle Unterstützungsstrukturen aussehen?

Der Fachtag vereint verschiedene Perspektiven und ermöglicht einen Austausch über Diskriminierung in ihren verschiedenen Erscheinungsformen. Darüber hinaus wird Wissen zur Verfügung gestellt, das es ermöglicht, Handlungsstrategien zu entwickeln. Der Fachtag richtet sich an alle Menschen, die sich im Kontext Schule verorten - an Eltern, Lehrer*innen, Schüler*innen, Schulsozialarbeiter*innen, außerschulische Bildungsträger*innen und an verantwortliche Schulleiter*innen.

Wann & wo?

Freitag, 30. September 2022, 10-16 Uhr

Westsächsische Hochschule Zwickau
Scheffelstraße 39, 08066 Zwickau

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Gemeinsame Stellungnahme vom DSM und BgR zum Tag gegen antimuslimischen Rassismus

Der 1. Juli wurde 2015 als Tag gegen antimuslimischen Rassismus in Deutschland ausgerufen. An diesem Tag gedenken wir Marwa El-Sherbini, die am 1. Juli 2009 im Landgericht in Dresden aus rassistischen, antimuslimischen Motiven ermordet wurde. Anlässlich des heutigen Tages fordern der Dachverband sächsischer Migrantenorganisationen e.V. und das Bündnis gegen Rassismus Sachsen eine Sichtbarmachung und ein entschiedenes Entgegentreten gegen die Diskriminierung, die Muslim*innen und Menschen, die als solche wahrgenommen werden, in Deutschland tagtäglich erfahren. Wir wünschen uns eine solidarische, demokratische, freiheitliche und multireligiöse Gesellschaft in Sachsen.
Antimuslimischer Rassismus ist kein Randphänomen. Antimuslimische Einstellungen reichen bis tief in die Mitte der Gesellschaft hinein. Muslim*innen und als muslimisch gelesene Menschen werden zu Anderen gemacht, als Gruppe zusammengefasst und ihnen werden kollektiv negative, abwertende Eigenschaften zugeschrieben. Die mediale Berichterstattung bedient sich diesen antimuslimischen Narrativen und befördert antimuslimischen Rassismus weiter. Die Folgen von antimuslimischem Rassismus zeigen sich in tagtäglicher Anfeindung, Ausgrenzung und gewaltvollen Übergriffen. (...)
„Wir als Dachverband sächsischer Migrantenorganisationen e.V. fordern gemeinsam mit dem Bündnis gegen Rassismus, dass antimuslimischer Rassismus als solcher erkannt und benannt wird. Dafür braucht es jedoch konkrete Maßnahmen, die zur Sensibilisierung für diese spezielle Form von Rassismus, zur Wahrnehmung von antimuslimischen Rassismus in der Gesellschaft beitragen." – so Semizoğlu weiter.

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NEU! Rassismuskritische Workshopmaterialien zum antimuslimischen Rassismus

"Für welche Schlagzeilen werden Bilder von muslimisch betenden Menschen genutzt? Gegen wen und weshalb wird der Begriff „Rechtsstaat“ in Stellung gebracht? Und was haben die Ölkrise 1973, ein Zitat des ehemaligen Kanzlers Helmut Schmidt von 1982, und ein Anschlag in einer Nürnberger Diskothek im selben Jahr mit Rassismus zu tun?"

Die rassismuskritische Materialbox des Verband binationaler Familien und Partnerschaften ist frisch aus der Druckerei eingetroffen. Die Box „Macht und Medien” besteht aus drei Übungen. Die Übungen „Bilder”, „Wörter” und „Zeiten” nehmen jeweils verschiedene Aspekte des antimuslimischen Rassismus in den Blick.  

Falls Sie und ihr Interesse an der kostenlosen Materialbox haben und habt, können Sie und könnt ihr uns gerne eine E-Mail an sabel@verband-binationaler.de senden. Bei Übernahme der Porto-Gebühren schicken wir Ihnen und euch die Box gerne postalisch zu.

Da die Durchführung der Übungen rassismuskritisches Wissen voraussetzt, empfehlen wir eine Einführung in das Material. Hierfür bieten wir eine kleine Train-the-Trainer-Weiterbildung an. Bei Interesse, können Sie ebenfalls per Mail an sabel@verband-binationaler.de schreiben.

Wir freuen uns auf Ihr und euer Interesse! 

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Stellungnahme zum Internationalen Weltflüchtlingstag am 20. Juni 2022

Der 20. Juni ist all jenen Menschen gewidmet, die gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen - Geflüchteten, Asylsuchenden, Binnenvertriebenen und Staatenlosen auf der ganzen Welt. Zur Jahresmitte 2022 sind weltweit mehr als 100 Millionen Menschen auf der Flucht, so das Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen UNHCR. (1) Dies ist die größte je registrierte Zahl an Vertriebenen. 

Besondere mediale Aufmerksamkeit erhält aktuell der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, der bereits über 6 Millionen Menschen zur Flucht zwang. Dieser Krieg zeigt in besonderem Ausmaß die Diskriminierung von marginalisierten Menschen und Gruppen. Neben Kindern und FLINTA* Personen, welche insbesondere durch sexualisierte Gewalt und Menschenhandel gefährdet sind, zeigen sich die rassistischen Strukturen und Denkweisen aktuell in der Ungleichbehandlung von Black, Indigenous and People of Colour (BIPoC) auf der Flucht. Dies reicht von illegalen Pushbacks und Abweisungen an den EU-Außengrenzen, der weiteren Illegalisierung der Seenotrettung im Mittelmeer bis zu ungleichen und ungerechten Regelungen und Gesetzen in den einzelnen europäischen Staaten. 

Als Bündnis gegen Rassismus wollen wir am Weltflüchtlingstag an das Recht jedes Menschen, nach Schutz und Sicherheit zu suchen, erinnern. Unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, Alter, Sprache, Herkunft und Religion steht es allen Menschen zu, Asyl zu beantragen, sicher Grenzen übergehen zu dürfen und nicht Pushbacks ausgesetzt zu werden. Zudem haben alle Menschen das Recht, mit Respekt und Würde behandelt zu werden und keine Diskriminierung auf der Flucht und im Asylverfahren zu erfahren. 

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“Gewalt in Erstaufnahmeeinrichtung bei Leipzig – Schutzsuchender von Security-Personal in Dölzig verprügelt”

Pressemitteilung des Sächsischen Flüchtlingsrats e.V., 14. Juni 2022

"Am Abend des 30. Mai gab es einen gewalttätigen Übergriff des Sicherheitsdienstes in der Aufnahmeeinrichtung Dölzig bei Leipzig. Mehrere Mitarbeiter hielten Osaro O. fest und eine Person schlug wiederholt auf ihn ein, sodass dieser in ein Krankenhaus gebracht werden müsste. Dort wurde ein Augenhöhlenbruch und die Verletzung des Augapfels festgestellt.
„Sie wussten was sie taten. Das waren Rassisten“, erklärt der sichtlich von der Tat gezeichnete Osaro O., der aus Nigeria nach Sachsen flüchtete. Nachdem er am Abend die reguläre Einlasskontrolle passieren will, reagiert der Metalldetektor. Er wird aufgefordert seine Taschen zu leeren. „Dann habe ich mein Handy, mein Portmonee aus den Hosentaschen geholt und auf einen Tisch gelegt. Doch der Detektor reagierte erneut.“ Bevor er anschließend erklären kann, dass wahrscheinlich sein Gürtel der Auslöser ist, wird er vom Sicherheitsdienst fixiert. „Zwei Personen haben meine Arme hinter meinen Rücken gedrückt und zwei andere meine Beine festgehalten. Eine weitere Person begann mir ins Gesicht zu schlagen. Es geschah aus dem Nichts. (...)"
„Wir fordern, dass die Behörden auch Rassismus als Tatmotiv prüfen, dass das Verhalten der Sicherheitskräfte strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Außerdem muss Osaro O. direkte Chance auf einen Transfer in eine andere Unterkunft erhalten. Der Vorfall beweist, dass staatliche Aufgaben wie die Beherbergung von Asylsuchenden nicht einfach an private Sicherheitsbetriebe ausgelagert werden können“, so Dave Schmidtke vom Sächsischen Flüchtlingsrat.

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Prozessauftakt gegen fünf Justizvollzugsbeamte am Amtsgericht Dresden

RAA Sachsen e.V. veröffentlichte am 09. Juni eine Pressemitteilung zum Prozessauftakt gegen fünf Justizvollzugsbeamte am Amtsgericht Dresden. "Im Zuge der Ermittlungen gegen den JVA Beamten und AfD-Landesvorstand Daniel Zabel, der im August 2018 einen Haftbefehl im Zusammenhang mit den rassistischen Ausschreitungen in Chemnitz 2018 öffentlich teilte, wurde eine interne Chat-Gruppe von JVA Beamt*innen öffentlich. In dieser hatten Zabel und weitere nun angeklagte Beamte mehrere körperliche, teilweise gemeinsam begangene Angriffe auf inhaftierte Menschen mit anderen Kolleg*innen geteilt und kommentiert.  Neben rassistischen Beleidigungen gegenüber den Betroffenen legitimierten die Beamten in jenem Chat ihre Taten und hielten sich gegenseitig dazu an, Hinweise auf diese zu verschleiern. Aufgrund der Tatsache, dass ausschließlich Menschen mit nicht-deutscher Staatsbürgerschaft angegriffen wurden, sowie anhand der Chat-Verläufe sind für uns die rassistischen Motive hinter den Taten offensichtlich."
Als Bündnis gegen Rassismus schließen wir uns der Kritik des RAA Sachsen e.V. bezüglich des bisherige Ablaufs der Ermittlungen und der Hinauszögerung des Prozesses an. Institutioneller Rassismus muss sichtbar und als solcher benannt und verurteilt werden. Es zeigt sich auch in diesem Fall, dass es bisher kaum "eine gesellschaftliche Auseinandersetzung mit rechtsmotivierter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Gefängnissen gibt" und dass gerade "Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt aktiv über ihr Recht auf Unterstützung und Begleitung informiert werden müssen. Da im vorliegenden Fall die Gewalt durch JVA Beamte ausgeübt wurde, ist die Unterstützung durch eine unabhängige, im Sinne der Betroffenen parteilichen Stelle umso wichtiger", schreibt RAA Sachsen e.V. in der Pressemitteilung.

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